Sozialrecht
19. Feb 2010
Die Kanzlei Jaeger vertritt Sie auch in allen sozialrechtlichen Verfahren. Schwerpunktmäßig ist die Kanzlei in Hartz4-Angelegenheiten gegenüber der ARGE tätig.
Der Mandant wird von der ersten Akteneinsicht über das Widerspruchs- und ggfl. Überprüfungsverfahren gem. § 44 SGB X bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung im Rahmen eines Eilverfahrens oder einer regulären Klage begleitet.
Die Rechtsanwaltskosten können hier in der Regel durch Beratungshilfescheine und Prozeßkostenhilfe abgedeckt werden. Hierzu bringen Sie bitte zum ersten Besprechungstermin den Bescheid mit, gegen den Sie vorgehen wollen, sowie den letzten Hartz4-Leistungsbescheid.