Strafrecht
11. Feb 2010
Die Kanzlei Jaeger verteidigt Sie in allen Stadien des Strafverfahrens, vom Ermittlungsverfahren bis zur Strafvollstreckung.
Um keine Tatsachen zu schaffen,
machen Sie keine Aussage zur Sache, weder bei der Polizei, noch bei einem Richter oder Staatsanwalt!
Ein guter Anwalt wird zunächst die Verfahrensakte einsehen, bevor er sich äußert!
Zu den Kosten:
Im Strafverfahren gibt es grundsätzlich keine Prozeßkostenhilfe! Über die Beratungshilfe ist nur ein kurzes Gespräch mit dem Anwalt abgegolten, nicht mehr!
In “einfachen” Strafsachen müssen Sie daher die Kosten Ihres Strafverteidigers selbst tragen. Lediglich in besonders schwierigen Fällen oder wenn Ihnen ein “Verbrechen” vorgeworfen wird, können Sie die Beiordnung eines “Pflichtverteidigers“ beantragen. Dessen Gebühren werden zunächst von der Staatskasse getragen, sie sind aber deutlich geringer als die “normale” Vergütung!